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MEIN MVZ

NEU AB 2027 · FÜR VERSORGUNGSWERK-MITGLIEDER

ENDLICH STAATLICH GEFÖRDERT.

Für Ärzte, Zahnärzte und Apotheker.

Wer ausschließlich über sein berufsständisches Versorgungswerk abgesichert war, bekam bislang in der Regel keine eigene Riester-Förderung. Das ändert sich ab 2027: Das neue Altersvorsorgedepot verbindet staatliche Förderung mit den Renditechancen von Fonds und ETFs.

Dein Versorgungswerk bleibt.Das Altersvorsorgedepot ergänzt es.
Arzt im Gespräch über seine Ruhestandsplanung
DEIN BERUF.Unsere Spezialisierung.
01BISHERDirekte Riester-Förderung meist ausgeschlossen
02AB 2027Versorgungswerk-Mitglieder grundsätzlich förderberechtigt
03DEIN VORTEILZulagen, möglicher Steuervorteil und ETF-Chancen

DIE ENTSCHEIDENDE NEUERUNG

2027 SCHLIESST SICH EINE FÖRDERLÜCKE FÜR MEDIZINER.

Ärzte, Zahnärzte und Apotheker erhalten erstmals grundsätzlich direkten Zugang zur neuen staatlich geförderten privaten Altersvorsorge – auch wenn sie über ihr Versorgungswerk abgesichert sind.

BISHER

Versorgungswerk statt eigener Riester-Förderung.

Wer als Pflichtmitglied eines berufsständischen Versorgungswerks von der gesetzlichen Rentenversicherung befreit war, war regelmäßig nicht unmittelbar Riester-förderberechtigt.

NEU AB 2027

Direkter Zugang zu Zulagen und möglichen Steuervorteilen.

Pflichtmitglieder berufsständischer Versorgungseinrichtungen werden grundsätzlich unmittelbar förderberechtigt. Auch selbstständig tätige Mediziner werden vom erweiterten Personenkreis erfasst, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.

Bis 540 €Grundzulage pro Jahr
Bis 300 €Kinderzulage je Kind und Jahr
Fonds & ETFsohne verpflichtende Beitragsgarantie
Steuerlich gefördertmöglicher Sonderausgabenabzug

Das ist für dich gut: Du kannst einen neuen geförderten Vorsorgebaustein nutzen, ohne dein Versorgungswerk zu ersetzen. Die Erträge bleiben während der Ansparphase unversteuert; in der Auszahlungsphase wird nachgelagert besteuert.

Amtliche Details beim Bundesfinanzministerium ↗

DEIN VERSORGUNGSWERK BLEIBT

DAS DEPOT ERSETZT NICHT. ES ERGÄNZT.

Für Ärzte, Zahnärzte und Apotheker steht das Altersvorsorgedepot nicht allein. Entscheidend ist, wie der neue geförderte Baustein zu Versorgungswerk, bestehender Vorsorge, Vermögensaufbau und gegebenenfalls Praxis- oder Apothekenwert passt.

DEINE
RUHESTANDS-
PLANUNG
01Versorgungswerk
02Private Vorsorge
03Vermögensaufbau
04Praxiswert

DEINE SITUATION

WAS BEDEUTET DIE NEUERUNG FÜR DICH?

Wähle die Situation, die am besten zu dir passt. Die erste Einordnung ersetzt keine persönliche Prüfung.

ERSTE EINORDNUNG

Für angestellte Mediziner

Als angestellter Arzt, Zahnarzt oder Apotheker und Pflichtmitglied deines berufsständischen Versorgungswerks gehörst du ab 2027 grundsätzlich zur neu geöffneten Zielgruppe. Das Depot kann dein Versorgungswerk und deine bestehende private Vorsorge ergänzen.

  • Förderberechtigung und Datenfreigabe prüfen
  • Versorgungswerk-Prognose einbeziehen
  • Kosten und ETF-Konzept vergleichen

NEUE FÖRDERUNG

EINFACHER. PROPORTIONAL. BIS ZU 540 EURO.

Die Zulage richtet sich künftig direkt nach deinem Eigenbeitrag. Zusätzlich können Kinderzulage, Berufseinsteigerbonus und ein steuerlicher Vorteil hinzukommen.

DIESE ZULAGEN GIBT ES JEDES JAHR.

Grundzulagefür deinen Vertrag
540 €pro Jahr
Kinderzulagefür jedes förderberechtigte Kind
300 €pro Kind und Jahr
Wie viel Förderung steckt für dich drin?Deine Förderung berechnen

MEHR ALS NUR ZULAGE

FÜR VIELE MEDIZINER KANN NOCH MEHR DRIN SEIN.

+

Bis zu 540 € Zulage sind nur der sichtbare Teil der Förderung.

Das Finanzamt prüft zusätzlich, ob dir über den Sonderausgabenabzug ein weiterer Steuervorteil zusteht. Gerade bei einem höheren persönlichen Steuersatz kann dieser zusätzliche Effekt interessant sein.

Wie hoch der Vorteil tatsächlich ausfällt, hängt von deiner persönlichen Steuersituation ab. In der Auszahlungsphase wird nachgelagert besteuert.

Persönlich einordnen

SPEZIELL FÜRS VERSORGUNGSWERK

SO KOMMT DIE FÖRDERUNG IN DEIN DEPOT.

Für Versorgungswerkmitglieder gibt es einen zusätzlichen, aber überschaubaren Schritt.

  1. 01
    Zertifizierten Vertrag wählen

    Nur ein zertifiziertes Altersvorsorgeprodukt kann die staatliche Förderung erhalten.

  2. 02
    Datenfreigabe erteilen

    Du willigst bei deinem Versorgungswerk in die jährliche Meldung an die Zentrale Zulagenstelle ein.

  3. 03
    Zulage erhalten

    Versorgungswerk, Zulagenstelle und Anbieter wickeln Prüfung und Gutschrift im Förderverfahren ab.

Wichtig: Die Einwilligung muss spätestens bis zum Ende des jeweiligen Beitragsjahres vorliegen. Amtliche Grundlage ↗

DIE PRODUKTWELT

WAS PASST ZU DEINEM SICHERHEITSBEDÜRFNIS?

AltersvorsorgedepotStandarddepotGarantieprodukt
GarantieKeineKeine80 oder 100 %
AnlageFonds & ETFsZwei StandardfondsGarantieorientiert
EntscheidungenIndividuellVoreingestelltTarifabhängig
EffektivkostenProduktabhängigMaximal 1 %Produktabhängig
Passt eher zuEigenständigen AnlegernEinfachheitsorientiertenSicherheitsorientierten

Die Prozentgrenze gilt für die Effektivkosten des Standarddepots – nicht automatisch für jedes Altersvorsorgeprodukt oder allein für die ETF-Kosten.

Gut zu wissen:

Ein Versicherungsmantel ist keine Voraussetzung für die Förderung. Entscheidend ist die Zertifizierung des Vertrags. Ob Depot, Standardlösung oder Garantieprodukt besser passt, hängt von Renditewunsch, Sicherheitsbedürfnis und gewünschter Auszahlung ab.

EINORDNUNG FÜR MEDIZINER

NICHT JEDER VORSORGEBAUSTEIN HAT DENSELBEN JOB.

Das Altersvorsorgedepot muss zu dem passen, was du bereits über Versorgungswerk, Basisrente und freien Vermögensaufbau aufgebaut hast.

STAATLICH GEFÖRDERT

Altersvorsorgedepot

Zulagen, möglicher zusätzlicher Steuervorteil und steuerfreie Ansparphase. Das geförderte Kapital bleibt grundsätzlich bis zum Ruhestand gebunden.

STEUERLICHER BAUSTEIN

Basisrente

Kann vor allem bei hoher Steuerbelastung interessant sein. Keine Zulagen; dafür feste gesetzliche Bindung und grundsätzlich lebenslange Rentenzahlung.

FREIER VERMÖGENSAUFBAU

ETF-Depot

Keine staatlichen Zulagen, dafür jederzeit verfügbar und frei gestaltbar. Erträge werden nach den Regeln für Kapitalanlagen besteuert.

Unser Ansatz: Nicht „entweder oder“, sondern die passende Aufgabenteilung für deine Ruhestandsplanung.

NICHT NUR AUF DIE ZULAGE SCHAUEN

EIN GUTES DEPOT ZEIGT DIR ALLE KOSTEN.

Die Zertifizierung bestätigt die gesetzlichen Voraussetzungen. Ob ein Angebot wirtschaftlich gut ist, zeigt erst der Vergleich.

01EffektivkostenWie stark mindern sämtliche Kosten die jährliche Rendite?
02Fonds- & ETF-KostenWelche laufenden Produktkosten stecken in der Anlage?
03Handel & WechselWas kosten Käufe, Umschichtungen und ein Anbieterwechsel?
04AuszahlungWelche Kosten entstehen später für Auszahlungsplan oder Rente?
05VergütungWie wird Anbieter oder Vermittler für den Abschluss bezahlt?

Genau diese Punkte vergleichen wir, sobald belastbare Angebote verfügbar sind.

MODELLRECHNUNG · ZEITVERSETZTE ZULAGE

WAS KÖNNTE AUS DEINEM BEITRAG WERDEN?

Verändere Beitrag, Kinderzahl, Laufzeit und angenommene Rendite. Eigenbeiträge werden monatlich investiert; Grund- und Kinderzulage fließen zeitversetzt ein.

Eigenbeiträgemonatlich investiert
Staatliche Zulagejährlich · 12 Monate später
?
Förderberechtigte Kinder

Förderberechtigt ist ein Kind, wenn dir gegenüber Kindergeld festgesetzt wird. Die Kinderzulage erhält grundsätzlich ein Elternteil. Im Modell rechnen wir vereinfachend bis einschließlich des Kalenderjahres, in dem das Kind 25 wird – etwa bei einem Studium. Tatsächlich kann der Anspruch früher oder bereits unterjährig enden.

Berücksichtigt werden bis zu 300 € Kinderzulage je Kind und Jahr.
Grundzulage pro Jahr540 €
Kinderzulage im Startjahr0 €
Zulagenanspruch über die Laufzeit16.200 €
Mögliches Vertragsguthaben einschließlich letzter Zulage159.685 €

Vereinfachte Modellrechnung ab 2027: Eigenbeiträge werden monatlich eingezahlt und verzinst. Die Kinderzulage wird je Kind bis zum angenommenen Förderende berücksichtigt. Die jährliche Grund- und Kinderzulage wird als Einmalbeitrag zwölf Monate nach Ende des jeweiligen Beitragsjahres gutgeschrieben. Die letzte Jahreszulage ist im Ergebnis enthalten, wird jedoch nicht vorzeitig verzinst. Der tatsächliche Gutschriftzeitpunkt kann abweichen. Förderberechtigung und Kinderzulage werden unterstellt. Ohne Kosten, Steuern und Inflation. Keine Renditegarantie; tatsächliche Ergebnisse können erheblich abweichen.

10 €Mindestbeitrag pro Monat
1.800 €Eigenbeitrag maximal zulagengefördert
6.840 €maximale Einzahlung je Vertrag und Jahr
65–70möglicher Start der Auszahlung
bis 30 %Teilkapital zu Beginn möglich

CHANCEN & GRENZEN

FÖRDERUNG ALLEIN MACHT NOCH KEINE GUTE ALTERSVORSORGE.

+

Das spricht dafür

  • Kapitalmarktanlage über ETFs möglich
  • Zulagen und möglicher Steuervorteil
  • Keine laufende Besteuerung der Erträge
  • Sparrate anpassbar und Einmalzahlungen möglich
  • Wahlmöglichkeiten bei der Auszahlung
−

Das solltest du abwägen

  • Keine garantierte Rendite
  • Wertschwankungen und Verluste möglich
  • Gefördertes Kapital grundsätzlich bis zum Ruhestand gebunden
  • Vorzeitige Entnahme kann Förderung kosten
  • Besteuerung in der Auszahlungsphase
MD

MVZ DESERNO

MEDIZIN VERSTEHEN. VORSORGE RICHTIG EINORDNEN.

Gründer Michael Deserno verbindet sein Medizinstudium mit spezialisiertem Versicherungswissen für Ärzte, Zahnärzte und Medizinstudierende. Als unabhängiger Versicherungsmakler betrachtet MVZ nicht nur ein einzelnes Produkt, sondern deine gesamte Ruhestandsplanung.

  • Spezialisiert auf Mediziner
  • Versichererunabhängige Einordnung
  • Digitale, zeitsparende Prozesse

HÄUFIGE FRAGEN

KLARE ANTWORTEN. OHNE FACHCHINESISCH.

Was ist ab 2027 für Mediziner neu?+

Pflichtmitglieder berufsständischer Versorgungseinrichtungen werden grundsätzlich unmittelbar förderberechtigt, wenn die gesetzlichen Melde- und Einwilligungsvoraussetzungen erfüllt sind. Bislang waren von der gesetzlichen Rentenversicherung befreite Mitglieder eines Versorgungswerks in der Regel nicht unmittelbar Riester-förderberechtigt.

Wie funktioniert die Datenfreigabe beim Versorgungswerk?+

Du musst deinem Versorgungswerk schriftlich oder elektronisch erlauben, deine Zugehörigkeit zum begünstigten Personenkreis jährlich unter Angabe deiner Steuer-ID an die Zentrale Zulagenstelle zu melden. Die Einwilligung muss spätestens bis zum Ende des jeweiligen Beitragsjahres vorliegen.

Ersetzt das Depot mein Versorgungswerk?+

Nein. Das Altersvorsorgedepot ist ein zusätzlicher, staatlich geförderter Baustein. Dein Versorgungswerk bleibt davon unberührt.

Brauche ich für die Förderung einen Versicherungsmantel?+

Nein. Entscheidend ist, dass der Vertrag zertifiziert ist. Ein Altersvorsorgedepot kann ohne Garantie geführt werden. Daneben werden Standarddepots und Garantieprodukte mit 80 oder 100 Prozent Beitragsgarantie angeboten.

Ist ein zertifiziertes Produkt automatisch gut?+

Nein. Die Zertifizierung bestätigt, dass die gesetzlichen Anforderungen erfüllt sind. Sie prüft nicht, ob das Produkt wirtschaftlich attraktiv ist. Deshalb bleiben Kosten, Anlageauswahl, Flexibilität und Auszahlungsbedingungen entscheidend.

Welche ETFs kann ich auswählen?+

Die zulässigen Anlagen richten sich nach der gesetzlichen Positivliste und dem Angebot des konkreten Anbieters. Eine pauschale ETF-Auswahl kann deshalb erst mit verfügbaren Tarifen bewertet werden.

Kann ich vor dem Ruhestand an das Geld?+

Das geförderte Kapital ist grundsätzlich für die Altersvorsorge gebunden. Eine freie vorzeitige Entnahme gilt regelmäßig als schädliche Verwendung; die zugehörigen Zulagen und Steuervorteile müssen dann zurückgezahlt werden. Für selbstgenutztes Wohneigentum bestehen besondere Ausnahmen.

Wie wird das Geld später ausgezahlt?+

Du kannst grundsätzlich zwischen einer lebenslangen Leibrente und einem Auszahlungsplan wählen, der mindestens bis zum vollendeten 85. Lebensjahr läuft. Der Auszahlungsbeginn liegt regelmäßig zwischen 65 und 70. Zu Beginn sind bis zu 30 Prozent Teilkapital möglich.

Was passiert im Todesfall?+

Noch nicht ausgezahltes Vermögen eines Auszahlungsplans ist grundsätzlich vererbbar. Dabei sind die Förderung und festgestellte Steuervorteile regelmäßig zurückzuzahlen. Auf einen Altersvorsorgevertrag des überlebenden Ehepartners kann das Vermögen unter den gesetzlichen Voraussetzungen ohne diese Abzüge übertragen werden.

Kann ich das Depot heute schon abschließen?+

Neue zertifizierte Produkte können ab 1. Januar 2027 angeboten werden. Wir beobachten den Markt und vergleichen konkrete Angebote, sobald belastbare Konditionen vorliegen.

ZUM PRODUKTSTART INFORMIERT SEIN

NICHT DAS ERSTE ANGEBOT. DAS PASSENDE.

Wir prüfen deinen Förderzugang, ordnen das Depot in deine bestehende Ruhestandsplanung ein und vergleichen Kosten, Anlagekonzept und Auszahlung, sobald belastbare Angebote verfügbar sind.

Unverbindlich vormerken. Keine Abschlussverpflichtung.