Versorgungswerk statt eigener Riester-Förderung.
Wer als Pflichtmitglied eines berufsständischen Versorgungswerks von der gesetzlichen Rentenversicherung befreit war, war regelmäßig nicht unmittelbar Riester-förderberechtigt.
NEU AB 2027 · FÜR VERSORGUNGSWERK-MITGLIEDER
Für Ärzte, Zahnärzte und Apotheker.
Wer ausschließlich über sein berufsständisches Versorgungswerk abgesichert war, bekam bislang in der Regel keine eigene Riester-Förderung. Das ändert sich ab 2027: Das neue Altersvorsorgedepot verbindet staatliche Förderung mit den Renditechancen von Fonds und ETFs.
Grundsätzliche Förderberechtigung ab 1. Januar 2027 · Voraussetzungen sind individuell zu prüfen
Ein Informationsangebot von MVZ Deserno ↗

DIE ENTSCHEIDENDE NEUERUNG
Ärzte, Zahnärzte und Apotheker erhalten erstmals grundsätzlich direkten Zugang zur neuen staatlich geförderten privaten Altersvorsorge – auch wenn sie über ihr Versorgungswerk abgesichert sind.
Wer als Pflichtmitglied eines berufsständischen Versorgungswerks von der gesetzlichen Rentenversicherung befreit war, war regelmäßig nicht unmittelbar Riester-förderberechtigt.
Pflichtmitglieder berufsständischer Versorgungseinrichtungen werden grundsätzlich unmittelbar förderberechtigt. Auch selbstständig tätige Mediziner werden vom erweiterten Personenkreis erfasst, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
Das ist für dich gut: Du kannst einen neuen geförderten Vorsorgebaustein nutzen, ohne dein Versorgungswerk zu ersetzen. Die Erträge bleiben während der Ansparphase unversteuert; in der Auszahlungsphase wird nachgelagert besteuert.
Amtliche Details beim Bundesfinanzministerium ↗DEIN VERSORGUNGSWERK BLEIBT
Für Ärzte, Zahnärzte und Apotheker steht das Altersvorsorgedepot nicht allein. Entscheidend ist, wie der neue geförderte Baustein zu Versorgungswerk, bestehender Vorsorge, Vermögensaufbau und gegebenenfalls Praxis- oder Apothekenwert passt.
DEINE SITUATION
Wähle die Situation, die am besten zu dir passt. Die erste Einordnung ersetzt keine persönliche Prüfung.
ERSTE EINORDNUNG
Als angestellter Arzt, Zahnarzt oder Apotheker und Pflichtmitglied deines berufsständischen Versorgungswerks gehörst du ab 2027 grundsätzlich zur neu geöffneten Zielgruppe. Das Depot kann dein Versorgungswerk und deine bestehende private Vorsorge ergänzen.
NEUE FÖRDERUNG
Die Zulage richtet sich künftig direkt nach deinem Eigenbeitrag. Zusätzlich können Kinderzulage, Berufseinsteigerbonus und ein steuerlicher Vorteil hinzukommen.
DIESE ZULAGEN GIBT ES JEDES JAHR.
MEHR ALS NUR ZULAGE
Bis zu 540 € Zulage sind nur der sichtbare Teil der Förderung.
Das Finanzamt prüft zusätzlich, ob dir über den Sonderausgabenabzug ein weiterer Steuervorteil zusteht. Gerade bei einem höheren persönlichen Steuersatz kann dieser zusätzliche Effekt interessant sein.
Wie hoch der Vorteil tatsächlich ausfällt, hängt von deiner persönlichen Steuersituation ab. In der Auszahlungsphase wird nachgelagert besteuert.
SPEZIELL FÜRS VERSORGUNGSWERK
Für Versorgungswerkmitglieder gibt es einen zusätzlichen, aber überschaubaren Schritt.
Nur ein zertifiziertes Altersvorsorgeprodukt kann die staatliche Förderung erhalten.
Du willigst bei deinem Versorgungswerk in die jährliche Meldung an die Zentrale Zulagenstelle ein.
Versorgungswerk, Zulagenstelle und Anbieter wickeln Prüfung und Gutschrift im Förderverfahren ab.
Wichtig: Die Einwilligung muss spätestens bis zum Ende des jeweiligen Beitragsjahres vorliegen. Amtliche Grundlage ↗
DIE PRODUKTWELT
Die Prozentgrenze gilt für die Effektivkosten des Standarddepots – nicht automatisch für jedes Altersvorsorgeprodukt oder allein für die ETF-Kosten.
Ein Versicherungsmantel ist keine Voraussetzung für die Förderung. Entscheidend ist die Zertifizierung des Vertrags. Ob Depot, Standardlösung oder Garantieprodukt besser passt, hängt von Renditewunsch, Sicherheitsbedürfnis und gewünschter Auszahlung ab.
EINORDNUNG FÜR MEDIZINER
Das Altersvorsorgedepot muss zu dem passen, was du bereits über Versorgungswerk, Basisrente und freien Vermögensaufbau aufgebaut hast.
Zulagen, möglicher zusätzlicher Steuervorteil und steuerfreie Ansparphase. Das geförderte Kapital bleibt grundsätzlich bis zum Ruhestand gebunden.
Kann vor allem bei hoher Steuerbelastung interessant sein. Keine Zulagen; dafür feste gesetzliche Bindung und grundsätzlich lebenslange Rentenzahlung.
Keine staatlichen Zulagen, dafür jederzeit verfügbar und frei gestaltbar. Erträge werden nach den Regeln für Kapitalanlagen besteuert.
Unser Ansatz: Nicht „entweder oder“, sondern die passende Aufgabenteilung für deine Ruhestandsplanung.
NICHT NUR AUF DIE ZULAGE SCHAUEN
Die Zertifizierung bestätigt die gesetzlichen Voraussetzungen. Ob ein Angebot wirtschaftlich gut ist, zeigt erst der Vergleich.
Genau diese Punkte vergleichen wir, sobald belastbare Angebote verfügbar sind.
MODELLRECHNUNG · ZEITVERSETZTE ZULAGE
Verändere Beitrag, Kinderzahl, Laufzeit und angenommene Rendite. Eigenbeiträge werden monatlich investiert; Grund- und Kinderzulage fließen zeitversetzt ein.
CHANCEN & GRENZEN
MVZ DESERNO
Gründer Michael Deserno verbindet sein Medizinstudium mit spezialisiertem Versicherungswissen für Ärzte, Zahnärzte und Medizinstudierende. Als unabhängiger Versicherungsmakler betrachtet MVZ nicht nur ein einzelnes Produkt, sondern deine gesamte Ruhestandsplanung.
HÄUFIGE FRAGEN
Pflichtmitglieder berufsständischer Versorgungseinrichtungen werden grundsätzlich unmittelbar förderberechtigt, wenn die gesetzlichen Melde- und Einwilligungsvoraussetzungen erfüllt sind. Bislang waren von der gesetzlichen Rentenversicherung befreite Mitglieder eines Versorgungswerks in der Regel nicht unmittelbar Riester-förderberechtigt.
Du musst deinem Versorgungswerk schriftlich oder elektronisch erlauben, deine Zugehörigkeit zum begünstigten Personenkreis jährlich unter Angabe deiner Steuer-ID an die Zentrale Zulagenstelle zu melden. Die Einwilligung muss spätestens bis zum Ende des jeweiligen Beitragsjahres vorliegen.
Nein. Das Altersvorsorgedepot ist ein zusätzlicher, staatlich geförderter Baustein. Dein Versorgungswerk bleibt davon unberührt.
Nein. Entscheidend ist, dass der Vertrag zertifiziert ist. Ein Altersvorsorgedepot kann ohne Garantie geführt werden. Daneben werden Standarddepots und Garantieprodukte mit 80 oder 100 Prozent Beitragsgarantie angeboten.
Nein. Die Zertifizierung bestätigt, dass die gesetzlichen Anforderungen erfüllt sind. Sie prüft nicht, ob das Produkt wirtschaftlich attraktiv ist. Deshalb bleiben Kosten, Anlageauswahl, Flexibilität und Auszahlungsbedingungen entscheidend.
Die zulässigen Anlagen richten sich nach der gesetzlichen Positivliste und dem Angebot des konkreten Anbieters. Eine pauschale ETF-Auswahl kann deshalb erst mit verfügbaren Tarifen bewertet werden.
Das geförderte Kapital ist grundsätzlich für die Altersvorsorge gebunden. Eine freie vorzeitige Entnahme gilt regelmäßig als schädliche Verwendung; die zugehörigen Zulagen und Steuervorteile müssen dann zurückgezahlt werden. Für selbstgenutztes Wohneigentum bestehen besondere Ausnahmen.
Du kannst grundsätzlich zwischen einer lebenslangen Leibrente und einem Auszahlungsplan wählen, der mindestens bis zum vollendeten 85. Lebensjahr läuft. Der Auszahlungsbeginn liegt regelmäßig zwischen 65 und 70. Zu Beginn sind bis zu 30 Prozent Teilkapital möglich.
Noch nicht ausgezahltes Vermögen eines Auszahlungsplans ist grundsätzlich vererbbar. Dabei sind die Förderung und festgestellte Steuervorteile regelmäßig zurückzuzahlen. Auf einen Altersvorsorgevertrag des überlebenden Ehepartners kann das Vermögen unter den gesetzlichen Voraussetzungen ohne diese Abzüge übertragen werden.
Neue zertifizierte Produkte können ab 1. Januar 2027 angeboten werden. Wir beobachten den Markt und vergleichen konkrete Angebote, sobald belastbare Konditionen vorliegen.
ZUM PRODUKTSTART INFORMIERT SEIN
Wir prüfen deinen Förderzugang, ordnen das Depot in deine bestehende Ruhestandsplanung ein und vergleichen Kosten, Anlagekonzept und Auszahlung, sobald belastbare Angebote verfügbar sind.
Unverbindlich vormerken. Keine Abschlussverpflichtung.